Aufgrund der bis Ende des Monats verpflichtenden haben wir noch mal beim Finanzamt nachgefragt, wie wir mit der gemeinsamen Nutzung durch Hapt- und Förderverein umgehen sollen und ob wir wirklich TSE brauchen, wenn wir die Kassen eigentlich als Bondrucker bei Festen verwenden.
Die Antwort war zum einen, dass auch bei entsprechend die TSE und Anmeldepflicht für Vereine gilt.
Und das zum anderen: "... derjenige der eine solche Kasse nutzt, muss diese anmelden, das BMF-Schreiben vom 28.06.2024 sagt dazu: "Nicht angeschaffte (z. B. gemietete oder geleaste) elektronische Aufzeichnungssysteme stehen angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen gleich (Nr. 1.16.2.6 des AEAO zu § 146a)." und die FAQs des BMF sagen hierzu: "Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kauf, Leasing, Miete o. ä. Der Entleiher hat seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.""
Wie wir das jetzt handhaben können ist mir noch nicht klar. Die gleiche Kasse mit der gleichen TSE Nummer für beide Vereine melden und dann vor jedem Fest melden, wer die Kasse gerade nutzt?